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   OLG Frankfurt, 14.03.2005 - 20 W 312/04   

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https://dejure.org/2005,7969
OLG Frankfurt, 14.03.2005 - 20 W 312/04 (https://dejure.org/2005,7969)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.03.2005 - 20 W 312/04 (https://dejure.org/2005,7969)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. März 2005 - 20 W 312/04 (https://dejure.org/2005,7969)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 878 BGB, § 20 GBO, § 21 Abs 2 Nr 2 InsO, § 24 InsO, § 91 Abs 2 InsO
    Grundbuchsache: Weiterveräußerung durch den Auflassungsempfänger; Verlust der Verfügungsbefugnis durch Anordnung des Zustimmungsvorbehalts des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • Judicialis

    BGB § 878; ; GBO § 20; ; InsO § 21 II Nr. 2; ; InsO § 24; ; InsO § 91 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Eintragung einer Vormerkung zu Gunsten eines Dritten vor Eintragung des Auflassungsempfängers als Eigentümer trotz vorheriger Ermächtigung zur Weiterveräußerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintragung einer Auflassungsvormerkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Rechte aus einer Auflassung im Fall der Belastung eines Grundstücks; Wirkung der Anordnung des Zustimmungsvorbehalts nach der Insolvenzordnung (InsO); Zeitpunkt für das Vorliegen der Verfügungsbefugnis eines Bewilligenden; Voraussetzungen für die Schutzwirkung ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 14.05.1992 - BReg. 2 Z 139/91

    Weitere Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2005 - 20 W 312/04
    In dem Verhältnis des Antrags auf Eintragung der Auflassungsvormerkung zu Gunsten der Antragsteller zu 1) und der Eintragung der Grundschuld zur Finanzierung des Erwerbs der Antragsteller zu 1) ist wegen des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs eine stillschweigende Bestimmung nach § 16 Abs. 2 GBO dahingehend anzunehmen, dass eine Eintragung nicht ohne die andere erfolgen soll (BayObLG MittBayNot 1992, 391; Demharter, aaO., § 16, Rdnr. 11; Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rdnr. 92, Seite 40; Meikel/Böttcher: Grundbuchrecht, § 16, Rdnr. 15).
  • BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 2 Z 77/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2005 - 20 W 312/04
    Zwar stand dieser Verfügungsbefugnis der Antragstellerin zu 2) nicht entgegen, dass sie bis jetzt nicht als Eigentümerin des betroffenen Grundbesitzes im Grundbuch eingetragen ist, weil in der in der UR-Nr. .../2002 enthaltenen Auflassungserklärung die Einwilligungserklärung der eingetragenen Eigentümerin Fa. A zur Weiterveräußerung auch ohne vorherigen Eintragung der Antragstellerin zu 2) lag (BayObLG NJW-RR 1991, 465; Palandt/Heinrichs: BGB, 64. Aufl., § 185, Rdnr. 8).
  • OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

    a) Die Eigentumsumschreibung auf die Beteiligte zu 2) setzt die Einigungsberechtigung als Ausfluss der sachenrechtlichen Verfügungsbefugnis der Grundstücksverkäuferin als verlierenden Teil voraus, die grundsätzlich noch im Zeitpunkt der Eintragung vorliegen muss (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. März 2005, 20 W 312/04, NotBZ 2007, 26; OLG Frankfurt ZInsO 2006, 269; Demharter, GBO, 29. Aufl., Rdn. 40 zu § 20 GBO), was das Grundbuchamt auch zu überprüfen hat.

    Ihre Verfügungsbefugnis hat die Verkäuferin allerdings bereits mit Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO mit Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO durch Beschluss und mit Wirkung vom 16. August 2013 verloren, da der Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO in seiner Wirkung dem allgemeinen Verfügungsverbot weitgehend gleichsteht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. März 2005, 20 W 312/04, NotBZ 2007, 26 zitiert nach juris; OLG Frankfurt ZInsO 2006, 269).

  • OLG Frankfurt, 21.11.2005 - 20 W 462/04

    Grundbuch- und Insolvenzrecht: Insolvenzfeste Auflassungsvormerkung; ordentlicher

    In diesem Insolvenzverfahren war mit Beschluss vom 11.06.2003 (Bl. 310-312 des Parallelverfahrens 20 W 312/04) neben der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet worden, dass Verfügungen der Antragstellerin zu 2) nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
  • OLG Frankfurt, 14.03.2005 - 20 W 307/04

    Insolvenzverfahren: Wirkung der vorläufigen Vermögensverwaltung und des

    In diesem Insolvenzverfahren war mit Beschluss vom 11.06.2003 (Bl. 310-312 des Parallelverfahrens 20 W 312/04.) neben der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet worden, dass Verfügungen der Antragstellerin zu 2) nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
  • OLG Naumburg, 02.02.2011 - 5 U 105/10

    Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Teilweise unentgeltliche Leistung und

    Maßgeblich ist danach, ob vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. der Anordnung des Verfügungsverbots die Eintragung der Vormerkung bindend bewilligt und der Eintragungsantrag gestellt worden ist (BGH ZIP 2005, 627; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2006, 364; OLG Frankfurt ZInsO 2006, 269; Münchener Kommentar/Ott/Vuia, InsO, 2. Aufl., § 106 Rn. 14 m.w.N.).
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